Um ihre Auswirkungen auf die menschliche und natürliche Umwelt zu bewerten, muss jede Änderung eines Generalbebauungsplans (PAG) einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Das Umweltressort ist mit mehreren Stellungnahmen am SUP-Verfahren beteiligt, für das eine Gemeinde oder die Stadt zuständig ist. Die Umweltbewertungen sind stets von einem zugelassenen Büro durchzuführen.
Basierend auf dem ersten Teil ('Umwelterheblichkeitsprüfung = UEP) der Strategischen Umweltprüfung (SUP), die bereits im November 2012 durchgeführt wurde, und der ministeriellen Stellungnahme zur UEP vom 09. Juli 2013, hat die Arbeitsgemeinschaft a+a/ prosolut den Umweltbericht ('Detail- und Ergänzungsprüfung') im Zusammenhang mit dem neuen Generalplanungsprojekt (PAG) der Gemeinde Tandel und in Absprache mit den Verantwortlichen der Gemeinde und den beauftragten PAG-Büros erstellt.
Das SUP-Dossier befindet sich derzeit im Verfahren mit dem neuen PAG der Gemeinde.